Sehr geehrte Patienten und Angehörige,
wir bitten zu beachten, dass ab dem 01.10.22 aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung
wir bitten zu beachten, dass ab dem 01.10.22 aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung
das Betretenauch für Patienten nur mit FFP2 Maske gestattet ist.
Eine OP-Maske ist nicht mehr ausreichend!
Weiterhin sollen Angehörige und Begleitpersonen nicht mit in die Praxis kommen,
Weiterhin sollen Angehörige und Begleitpersonen nicht mit in die Praxis kommen,
um für unsere abwehrgeschwächten Patienten das Infektrisiko zu minimieren.
Ausnahmen zu z.B. Aufklärungsgesprächen sind weiterhin möglich nach vorheriger Absprache,
mit Impfnachweis und ebenfalls FFP2 Maske.
Ungeimpfte benötigen einen aktuellen negativen Covid Test
(Antigen nicht älter als 24 Stunden, PCR nicht älter als 48 Stunden).
Begleitpersonen betreten die Praxis bitte ausschließlich erst nach Aufforderung durch das Praxispersonal.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihr Praxisteam
Respekt beginnt beim Einhalten unserer Praxisregeln
Ihre und unsere Gesundheit liegt in unseren Händen. Lassen Sie uns
gemeinsam den Praxisbetrieb aufrechterhalten!
FFP2 Maskenpflicht in allen Praxisräumen
Abstand zu Personal und Patienten
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihr Team vom MVZ West